Häufige Fragen zu KI und PIM-System
Nein, denn die KI erzeugt nur Vorschläge und verwaltet selbst keine Produktdaten. Im PIM-System ist festgelegt, welche Attribute ein Artikel hat, wer sie pflegt und freigibt und welcher Kanal welche Daten bekommt. Fehlt diese zentrale Ablage, landen KI-Ergebnisse in einzelnen Dateien oder direkt im Shop, und später weiß niemand mehr, welcher Stand gilt.
Nein, solange die Texte für die Lesenden hilfreich sind. Google bewertet laut seinem Leitfaden zu KI-generierten Inhalten (2023) die Qualität eines Inhalts und nicht, wie er entstanden ist. Gegen die Spamrichtlinien verstößt Automatisierung erst, wenn sie vor allem das Ranking manipulieren soll. Für Produkttexte heißt das, dass Varianten unterscheidbare Angaben brauchen, denn Texte, die sich nur im Produktnamen unterscheiden, helfen weder Kund*innen noch der Suche.
In der Regel nein, Stand Oktober 2026. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026 und betreffen vor allem Deepfakes und KI-Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Produkttexte gehören nicht dazu, und Texte, die ein Mensch geprüft und redaktionell verantwortet hat, sind ausdrücklich ausgenommen. Auch deshalb lohnt sich die Freigabe im PIM.